B.A. Ostasienwissenschaften

Allgemeines

Die Fachrichtungen Japanologie, Ostasiatische Kunstgeschichte und Sinologie haben zum WS 2004/05 einen neuen Studiengang eingeführt, den B.A. Ostasienwissenschaften. Dieser erweitert das Qualifikationsspektrum der Absolventen, überwindet die künstliche Einengung auf die Grenzen der Nationalstaaten und trägt der realgeschichtlichen Vernetzung innerhalb der Region Ostasien sowie der Region mit der Welt Rechnung. Zugleich sichert er weiterhin die intensive und erfolgreiche Heidelberger Sprachausbildung in Chinesisch und Japanisch.

Eine erste Bachelor-Ordnung wurde 2004 verabschiedet. 2006 wurde die Ordnung an die neuen Bestimmungen innerhalb der Universität Heidelberg angepasst. Studierende, die ihr Studium WS 2004 oder in 2005 begonnen haben, haben die Möglichkeit, für Ihren Abschluss zwischen den beiden Fassungen der Bachelor Ordnung zu wählen. 

Studierenden in der Anfangsphase der Magisterstudiengänge Japanologie, Ostasiatische Kunstgeschichte und Sinologie wird der Übertritt in den Studiengang ermöglicht.  

In den Grundzügen sieht der Studiengang vor:

Studierende studieren im Bachelorstudiengang Ostasienwissenschaften. Sie legen sich auf eine der beiden Sprachen Chinesisch oder Japanisch fest. Der Studiengang besteht aus einem übergreifenden ostasien- wissenschaftlichen Teil, einem Sprachteil, einem spezifischen Teil, der sich auf China, Japan oder die Ostasiatische Kunstgeschichte konzentriert, einem Ergänzungsfach sowie einem Zusatzteil, der übergreifende und berufspraktische Qualifikationen vermittelt.

Der B.A. Ostasienwissenschaften mündet in die M.A. Studiengänge Japanologie, Ostasiatische Kunstgeschichte sowie Sinologie.

Aufbau des Studiums

Die Regelstudienzeit für den BA-Studiengang Ostasienwissenschaften beträgt einschließlich der Abschlussprüfung sechs Semester, bestehend aus einem Grundstudium von vier Semestern und einem Vertiefungsstudium von zwei Semestern, welche die unten aufgeführten Lehrveranstaltungen (s.u. Semesterübersicht) umfassen. Der Umfang des Studiengangs beträgt 180 Credit Points.

Das Studium besteht aus einem Kernbereich und einem Ergänzungsbereich. Kernbereich sind die Ostasienwissenschaften. Der Kernbereich gliedert sich in die drei Unterbereiche

  • "Sprachliche Kompetenz",
  • "Regionalspezifische Kompetenz",
  • und "Fachspezifische Kompetenz".

Innerhalb des Unterbereichs "Sprachliche Kompetenz" wählen die Studierenden eine der Sprachen "Chinesisch" oder "Japanisch". Innerhalb des Unterbereichs "Fachspezifische Kompetenz" entscheiden sich die Studierenden für "Japanologie", "Kunstgeschichte Ostasiens" oder "Sinologie". Der Ergänzungsbereich besteht zum einen aus dem wissenschaftlichen Nebenfach ("Disziplinäre Kompetenz"), zum anderen aus dem Erwerb überfachlicher, berufsfeldorientierter Qualifikationen ("Fachübergreifende Kompetenz").

Als wissenschaftliches Nebenfach kann jedes Fach, das für eine interdisziplinäre Verbindung mit den Ostasienwissenschaften geeignet ist, gewählt werden, insofern dafür ein ausreichendes Lehrangebot an der Universität Heidelberg oder einer mit der Universität Heidelberg kooperierenden Hochschule vorhanden ist. Eine Reihe von Fächern (s.u. Kombinationsfächer) können ohne besondere Zustimmung des Prüfungsausschusses gewählt werden. Andere als die dort genannten Fächer können mit Zustimmung des Prüfungsausschusses gewählt werden.

Der Ergänzungsbereich schließt eine berufspraktische Tätigkeit ein. Diese sollte in der Regel nach dem vierten Semester in einer privaten oder öffentlichen Institution in der Region Ostasien bzw. in einer mit Ostasien befassten privaten oder öffentlichen Institution in Europa absolviert werden. Das Praktikum soll mindestens drei Wochen umfassen und mit einem schriftlichen Bericht abgeschlossen werden. Die Studieninhalte sind in einer seperaten Auflistung der Module gegliedert. Es werden Pflichtmodule und Wahlpflichtmodule unterschieden. Unter den Wahlpflichtmodulen können die Studierenden wählen. Dabei muss letztlich die vorgeschriebene Zahl von Leistungspunkten erreicht werden. Wird ein Modul gewählt, so müssen alle Leistungen, die zu diesem Modul gehören, erbracht werden.

 

Zuletzt bearbeitet von: SV
Letzte Änderung: 15.02.2024
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